Langer Bauwerk GmbH

mit Sicherheit zum Festpreis saniert

Mit Sicherheit

zum Festpreis saniert

Ihre Sanierung wird staatlich gefördert

Haussanierung mit Dämmung der Fassade
Eine Haussanierung bietet zahlreiche Vorteile: Neben der dauerhaften Senkung der Energiekosten erhöht sie die Wohnqualität und steigert den Wert Ihrer Immobilie. Um diese Vorteile zu nutzen, ist jedoch ein durchdachter Sanierungsfahrplan von entscheidender Bedeutung. Nur so können die geplanten Maßnahmen den gewünschten Erfolg erzielen und die verfügbaren Fördermittel optimal genutzt werden.

Staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierung

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2021 die staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierung durch die Einführung der neuen ‚Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG‘ ersetzt. Dabei wurden die bisherigen Programme der KfW und des BAFA zusammengeführt und neu strukturiert. Im Januar 2023 wurden die BEG-Förderungen weiter überarbeitet, um sie benutzerfreundlicher zu gestalten und die Fördersätze anzupassen.
Grundsätzlich besteht die BEG aus drei Säulen bzw. Bereiche:
  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Je nach Art der Förderung sind zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschuss oder aber Direktzuschüsse möglich. Unser Sanierungsberater unterstützt Sie dabei, das für Ihr individuelles Modernisierungsprojekt wirtschaftlich sinnvollste Förderungsprogramm auszuwählen.
Das Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, durch Sanierungen des bestehenden Gebäudebestandes eine bedeutende Menge an Energie einzusparen. Die BEG schafft Anreize für Immobilieneigentümer, sinnvolle energetische Sanierungen durchzuführen.“
Sanierungsförderung in Deutschland
Wer energetisch sanieren möchte oder muss sollte nicht warten!

Ja, für die Sanierung zum Effizienzhaus gibt es schon heute sehr hohe Förderbeträge. So können Sie zwischen 6.000 und bis zu 67.500 Euro Tilgungszuschuss bekommen. Hinzu kommen noch ganz erhebliche Zinsvorteile bei einem KFW Darlehen.

Auch Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 40 % bezuschusst.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich.

Abwarten gibt keinen Sinn und kann bares Geld kosten. Momentan sind die Fördertöpfe noch voll, wer schnell ist, kann sich große Teile seiner Aufwendungen vom Staat bezahlen lassen. Aus unserer Sicht ist es allerdings bei einzelnen Maßnahmen, wie z.B. dem Heizungstausch, tatsächlich sinnvoll noch die geplanten zusätzlichen Förderungsbestimmungen abzuwarten. ABER: Diese werden sehr wahrscheinlich im Laufe des Jahes 2024 wirksam werden. Ein Geschwindigkeitsbonus  als zusätzlicher Anreiz scheint beschlossene Sache. Wer sich sich nicht schon jetzt um die Projektplanung kümmert, verliert wertvolle Zeit und Geld!

Sanierung aus einer Hand
Gebäudesanierung - staatlich gefördert

*Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem KFW-Darlehen in Höhe von 150.000 Euro und maximaler Förderung i.H. von 45% des Darlehensbetrages gem. BEG. Zusätzlicher Zinsvorteil noch nicht im Betrag erhalten. 

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